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Immobilienmakler und Akquise im Kreditbereich: Wo endet die Empfehlung, wo beginnt die Vermittlung
Immobilienbüros: Wo der Code die Grenze zwischen Empfehlung und Vermittlung im Kreditbereich zieht und die fünf Klauseln, die einen Vertrag lesbar machen.
Die Empfehlung endet, sobald das Büro mehr tut, als einen Namen zu nennen, ein Werbeblatt zu übergeben oder Kontaktdaten weiterzugeben. Das Einsammeln von Unterlagen, die Berechnung der Schuldenquote oder das Kommentieren eines Angebots fällt unter die Vermittlung, die eine Registrierung im Register der Vermittler voraussetzt. Die im Code vorgesehene Toleranz für Nebentätigkeiten schließt den Immobilienkredit ausdrücklich aus.
Von Sandy MASCART, mandataire d'intermédiaire en opérations de banque et en services de paiement ORIAS 26000541 sous le mandat de CDV PATRIMOINE & ASSURANCE (ORIAS 14005573)
Das Wichtigste
- Einem Kunden eine Einrichtung zu empfehlen, ohne ein anderes als ein Werbeblatt zu übergeben, bleibt außerhalb des Bereichs der Kreditvermittlung.
- Sobald ein Büro Unterlagen einsammelt, eine Schuldenquote berechnet oder ein Angebot kommentiert, bearbeitet es einen Antrag und verlässt die Rolle der bloßen Empfehlung.
- Die im Text vorgesehene Toleranz für Nebentätigkeiten schließt den Immobilienkredit ausdrücklich aus, unabhängig vom Volumen der akquirierten Geschäfte.
- Kein Vermittler für Bankgeschäfte darf einen Betrag vor der tatsächlichen Auszahlung der geliehenen Mittel erheben, unabhängig vom unterzeichneten Vertrag.
- Ein Akquisevertrag ist nur durch die in ihm beschriebenen Handlungen gültig: Entscheidend ist nie die Bezeichnung eines gezahlten Betrags.
Ein Hinweis auf einen Kreditfachmann gegenüber einem Käufer ist keine Vermittlung: Nur die Vermittlung setzt eine Eintragung im Register voraus. Hier ist die Grenze, und die Klauseln, die einen Vermittlungsvertrag lesbar machen. Für Fachleute; siehe auch Beruf, Gebühren und Transparenz.
Hinweisgeber oder Vermittler: die Grenze
Der Artikel R. 519-2 des Geld- und Finanzcodes schließt aus, wer sich darauf beschränkt, eine Einrichtung oder einen Vermittler zu nennen, ohne andere als werbliche Dokumente zu übergeben, oder nur Kontaktdaten weiterzuleiten. Darüber hinaus handelt es sich um Vermittlung.
- Nombre maximal d'opérations par année civile 30
- Montant maximal cumulé par année civile 300 000 €
- Le crédit immobilier est exclu du régime oui
- Régime de l'indicateur le 2° laisse hors champ la personne dont le rôle se limite, contre rémunération ou à titre gratuit, à indiquer un établissement de crédit, une société de financement ou un intermédiaire à des personnes intéressées, sans remise de documents autres que publicitaires, ainsi que celle dont le rôle se limite à transmettre à cet établissement ou à cet intermédiaire les coordonnées d’une personne intéressée
Deux mécanismes distincts cohabitent dans le même article : le seuil d'activité accessoire, et le régime de l'indicateur. Le premier exclut expressément le crédit immobilier.
- En vigueur depuis le
- Source
- Article R. 519-2 du code monétaire et financier — Légifrance
- « Beschränkt sich auf »: Ein Name und eine Nummer, ja. Gehaltsabrechnungen sammeln, eine Verschuldung berechnen, ein Angebot kommentieren: die Agentur bearbeitet den Vorgang.
- « Andere als werbliche »: Eine Broschüre, ja; eine namentliche Simulation, nein.
- « Gegen Entgelt oder unentgeltlich »: Diese Worte beschreiben eine Rolle, sie bestätigen keine Konstruktion.
Die Toleranz für Nebentätigkeit schließt Immobilienkredite aus: « ein wenig, als Nebentätigkeit » zu tun, reicht nicht.
Kann eine Agentur für einen eingebrachten Vorgang bezahlt werden?
Die Antwort liegt bei Ihrem Anwalt, mit dem Vertrag in der Hand. Die Frage, die Sie ihm stellen sollten: Was tut die Agentur genau für den Käufer?
Alles entscheidet sich an den Handlungen. In den Handlungen des Textes bleibt die Agentur außerhalb des Anwendungsbereichs; darüber hinaus muss sie eingetragen sein. Sie kann sich auch selbst eintragen:
- 1° courtiers en opérations de banque et en services de paiement (mandat du client, à l’exclusion de tout mandat d’établissement de crédit)
- 2° mandataires exclusifs
- 3° mandataires non exclusifs
- 4° mandataires d’intermédiaires (MIOBSP)
Une agence qui s'immatricule choisit sa catégorie selon l'origine du mandat qu'elle entend recevoir. Le détail des quatre catégories est expliqué dans l'article qui leur est consacré.
- En vigueur depuis le
- Source
- Article R. 519-4 du code monétaire et financier — Légifrance
Adhésion obligatoire pour les intermédiaires en opérations de banque et en services de paiement et leurs mandataires ; l’obligation ne s’applique pas 1° aux mandataires exclusifs ainsi qu’à leurs mandataires, 2° aux mandataires non exclusifs ainsi qu’à leurs mandataires, 3° aux intermédiaires enregistrés dans un autre État membre pour le crédit immobilier
Le texte confie à l'association la vérification des conditions d'accès et d'exercice de l'activité de ses membres, ainsi que du respect des exigences professionnelles et organisationnelles. Il en dispense en revanche les mandataires exclusifs, les mandataires non exclusifs et leurs propres mandataires : la catégorie visée commande donc la réponse.
- En vigueur depuis le
- Source
- Article L. 519-11 du code monétaire et financier — Légifrance
Die Agentur auf einen Blick
| Rolle | Was die Agentur tut | Registrierung |
|---|---|---|
| Vermittler | Nennt einen Namen, eine Nummer, eine Broschüre, Kontaktdaten | Nein, innerhalb der Grenzen des Textes |
| Intermediär | Sammelt Unterlagen, analysiert, stellt ein Angebot vor, begleitet den Vorgang | Ja |
| Getrennter Dienstleister | Verkauft eine Immobilienleistung ohne Bezug zum Kredit | Hier nicht relevant |
Die Änderung der Bezeichnung eines Betrags ändert nichts daran, was er vergütet: Das ist es, was ein externer Leser betrachten wird.
Was dem Kreditnehmer zusteht
Zu wissen, wer wen an wen verwiesen hat und ob jemand dafür bezahlt wird. Und niemand darf einen Betrag vor der Auszahlung der Mittel erhalten.
Eine registrierte Agentur führt ihre Angaben auf all ihren Medien:
- nom ou dénomination sociale
- adresse professionnelle ou adresse du siège social
- numéro d’immatriculation d’intermédiaire (ORIAS)
- catégorie d’intermédiaire à laquelle il appartient
« Toute correspondance ou publicité, quel qu'en soit le support » : vitrine, courriel de mise en relation, newsletter, page web de l'agence.
- En vigueur depuis le
- Source
- Article R. 519-24 du code monétaire et financier — Légifrance
Fünf Klauseln, die Sie in Ihrer Vereinbarung prüfen sollten
- Der Gegenstand, beschrieben durch Urkunden, nicht durch „Vermittlung“.
- Was die Agentur nicht tut: keine Unterlagen, keine Prüfung, kein anderes als werbliches Dokument.
- Die Daten des Kreditnehmers: Basis, Information, Aufbewahrungsdauer.
- Die Nachverfolgbarkeit der Herkunft: Agentur, Datum.
- Die Kündigung und das Schicksal der laufenden Vorgänge.
Seitens des Käufers: die Verbindungen zu den Kreditgebern.
Was ich den Agenturen anbiete
- Eine schriftliche Vereinbarung über diese fünf Klauseln.
- Die Herkunft jedes Vorgangs nachverfolgbar: Agentur, Datum, Kanal.
- Eine Rückmeldung zur Anweisung: eingereichter Vorgang, Grundsatzzustimmung, Angebot, freigegebene Mittel.
- Keine Summe, die nicht in der Vereinbarung beschrieben ist, geprüft vom Rat der Agentur; der leserlichste Weg bleibt deren Registrierung.
- Eine Finanzierungszusage dem Käufer übergeben.
Siehe die Kategorien des Registers und den Auftrag. Organisieren Sie einen Austausch zwischen Fachleuten oder schreiben Sie über Kontakt, Agentur angegeben.
Ihr Käufer ist bereit? Er erstellt seine Unterlagen.
Quellen
Weiterlesen
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